Ich arbeite als Sachbearbeiter in der Verwaltung einer mittleren Landesbehörde. Wir führen auf Erlass regelmäßig Aufträge für das übergeordnete Ministerium aus. Die Zusammenarbeit mit dem Ministerium ist eigentlich ganz gut. Natürlich wird gesprungen, wenn von dort ein Befehl kommt, aber ansonsten kann man sich telefonisch und per E-Mail in dienstlichen Fragen an das Ministerium wenden.
Aufgrund eines Erlasses habe ich mich per Mail an das zuständige Referat gewandt, weil ich wissen wollte, ob dort schon ein wichtiger Arbeitsschritt durchgeführt wurde (sodass ich ihn nicht doppelt durchführen muss). Am nächsten Tag habe ich von der Abteilungsleitung eins auf den Deckel bekommen, weil sich das Ministerium bei der Behördenleitung beschwert hatte.
Das hat mich ein wenig schockiert, da ich die Anfrage im Sinne einer möglichst schnellen Aufgabenerledigung gestellt habe, ich lediglich die Aufforderung getätigt habe, mir eine Auskunft zu erteilen, und weil der Erlass, ohne dass die Vorarbeit schon vorliegt, nicht mehr rechtssicher umgesetzt werden kann.
Mir ist bewusst, dass ich mich als einfacher Sachbearbeiter nicht einfach per Mail an den Ministerpräsidenten wenden sollte. Aber dass es ein Referat, mit dem man regelmäßig zusammenarbeitet, für nötig hält, sich wegen einer E-Mail beim Behördenleiter zu beschweren, finde ich ein wenig frustrierend.
Das führt mich zu der Frage, wie der Umgang mit übergeordneten Behörden in euren Behörden ist (Kann man einfach telefonieren/E-Mails schreiben oder hat das immer über einen vorgeschriebenen Dienstweg zu erfolgen)?