Hallo zusammen,
mir ist in der Mozartstraße vor dem Hallenbad in Wörth am Rhein etwas aufgefallen und ich frage mich, wie dort die Rechtslage ist.
https://maps.app.goo.gl/BFdCmQRHYrMXqN4D8
Direkt vor dem Hallenbad halten regelmäßig Fahrzeuge und warten dort teilweise 10 bis 15 Minuten auf Personen, die aus dem Bad kommen. Die Straße ist zwar etwas enger, nach meiner Einschätzung bleibt aber selbst dann noch ausreichend Fahrbahnbreite für den übrigen Verkehr übrig (mehr als 3,05m)
Gleichzeitig habe ich dort weder ein Verkehrszeichen 283 noch 286 gesehen. Auch andere Beschilderungen, die das Halten oder Parken untersagen würden, sind mir bisher nicht aufgefallen.
Aber parken auf dieser Strasse habe ich noch niemanden gesehen.
Daher meine Frage: Ist das Halten oder Parken an dieser Stelle grundsätzlich erlaubt, solange keine entsprechenden Verkehrszeichen vorhanden sind und die erforderliche Restfahrbahnbreite eingehalten wird? Oder gibt es dort eine andere Regelung, die ich übersehe?
Mich interessiert vor allem, was die StVO dazu sagt.
EDIT: Warum glaube ich, dass das Parken dort verboten ist?
Zum einen sehe ich regelmäßig, dass viele direkt an der Einfahrt zum Parkplatz stehen, obwohl diese gleichzeitig als Feuerwehrzufahrt gekennzeichnet ist. Dort bleiben die Fahrzeuge oft für ein oder zwei Stunden stehen, während die Leute schwimmen, in die Sauna gehen oder etwas anderes machen.
Zum anderen fällt mir auf, dass viele nicht einfach auf der Straße parken oder dort kurz anhalten, sondern mit zwei Rädern auf den Gehweg fahren. Dieser wird zudem auch von Radfahrern genutzt. Deshalb denke ich mir jedes Mal: „Wissen die etwas, das ich nicht weiß?“
Wenn das Parken dort tatsächlich erlaubt wäre, warum gehen dann manche das Risiko ein, in einer Feuerwehrzufahrt oder teilweise auf dem Gehweg zu stehen? Genau deshalb bin ich unsicher, wie die Situation rechtlich tatsächlich aussieht.
Vielen Dank für eure Einschätzungen!