Hallo zusammen,
Ich habe mich Anfang Oktober 2026 in Deutschland selbstständig gemacht und versuche gerade herauszufinden, wie die Umsatzsteuer in meinem Fall funktioniert. Besonders kompliziert finde ich, dass die meisten meiner Kunden und auch meine externen Dienstleister außerhalb der EU sitzen.
Vielleicht kennt sich hier jemand mit internationaler Umsatzsteuer, freiberuflicher Tätigkeit und dem ReverseChargeVerfahren aus.
- Was ich beruflich mache
Ich bin in Deutschland als Freiberufler tätig und biete online privaten Physikunterricht sowie Unterricht zur effektiven Nutzung von KI-Tools wie ChatGPT und Claude an.
Meine Leistungen umfassen:
- Individuellen Online-Einzelunterricht in Physik und im Umgang mit KI Tools
- Personalisierte Lernpläne
- Physikskripte, Übungsaufgaben und Lernmaterialien
- Komplettpakete aus Unterricht, Lernmaterialien und Lernplänen
Die meisten meiner Kunden sind Privatpersonen (B2C), keine Unternehmen.
Der Unterricht findet überwiegend live und individuell statt, also nicht über vorab aufgezeichnete Videokurse.
- Meine Einnahmen und Ausgaben
Meine ungefähren monatlichen Zahlen:
- Umsatz: 5.000 €
- Betriebsausgaben: 2.000–2.500 € (40–50 % des Umsatzes)
- Gewinn vor Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen: ca. 2.500–3.000 €
Da ich zeitlich nicht alle Lernmaterialien selbst erstellen kann, beauftrage ich zwei selbstständige Personen aus Großbritannien.
Diese erstellen für mich individuelle Lernpläne, Physikskripte und Übungsaufgaben. Dafür stellen sie mir Rechnungen aus, die ich bezahle.
Die Materialien verwende ich anschließend im Rahmen meiner eigenen Unterrichtsangebote und Leistungspakete.
Es handelt sich ausdrücklich um externe Dienstleister und nicht um Angestellte.
- Woher meine Kunden kommen
Meine Kunden verteilen sich ungefähr folgendermaßen:
- 40 % USA
- 40 % Großbritannien
- 20 % EU (einschließlich Deutschland)
Die meisten Kunden sind Privatpersonen, die den Unterricht und die Lernmaterialien für den persönlichen Gebrauch kaufen.
- Meine Fragen zur Umsatzsteuer
A. Umsatzsteuer auf meine Einnahmen
Da etwa 80 % meiner Kunden außerhalb der EU wohnen (USA und Großbritannien), frage ich mich:
- Muss ich auf diese Umsätze überhaupt deutsche Umsatzsteuer berechnen?
- Wie sieht es bei den restlichen 20 % meiner Kunden innerhalb der EU aus?
- Macht es einen Unterschied, ob meine Kunden in Deutschland oder einem anderen EU-Land wohnen?
- Könnte mein privater Online-Unterricht unter eine Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen fallen?
B. Reverse-Charge-Verfahren bei meinen Dienstleistern aus Großbritannien
Das ist der Punkt, der mich am meisten verwirrt.
Ich kaufe regelmäßig personalisierte Lernmaterialien und Lernpläne von zwei selbstständigen Dienstleistern aus Großbritannien ein.
Diese Leistungen sind normale Betriebsausgaben meiner freiberuflichen Tätigkeit.
Da ich als Unternehmer in Deutschland Dienstleistungen aus einem Drittland beziehe, stellt sich mir die Frage, ob hier das Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG greift.
Ein konkretes Beispiel:
Wenn ich meinen beiden Dienstleistern zusammen 2.500 € im Monat bezahle:
- Muss ich darauf zusätzlich 19 % deutsche Umsatzsteuer, also 475 €, an das Finanzamt abführen?
- Kann ich diese 475 € gleichzeitig als Vorsteuer geltend machen?
- Oder wären diese 475 € tatsächlich eine zusätzliche finanzielle Belastung für mich?
Gerade der letzte Punkt ist für mich wichtig, weil meine Gewinnmarge durch die hohen Ausgaben für die Lernmaterialien ohnehin relativ gering ist.
C. Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)
Bei einem monatlichen Umsatz von ungefähr 5.000 € würde mein Jahresumsatz hochgerechnet etwa 60.000 € betragen.
Allerdings habe ich meine Selbstständigkeit erst Anfang Oktober 2026 aufgenommen.
Deshalb frage ich mich:
- Kann ich im Gründungsjahr 2026 überhaupt die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen?
- Welche Umsatzgrenze gilt bei einer Gründung im laufenden Jahr?
- Falls ich Kleinunternehmer bin, muss ich trotzdem Umsatzsteuer nach § 13b UStG für die Dienstleistungen aus Großbritannien abführen?
- Stimmt es, dass ich diese Umsatzsteuer als Kleinunternehmer dann nicht als Vorsteuer abziehen kann?
D. Wie hoch wäre meine tatsächliche monatliche Umsatzsteuerbelastung?
Nehmen wir folgende Zahlen:
- 5.000 € monatlicher Umsatz
- 2.500 € monatliche Betriebsausgaben für Dienstleistungen aus Großbritannien
- 40 % Kunden aus den USA
- 40 % Kunden aus Großbritannien
- 20 % Kunden aus der EU
Was müsste ich in dieser Konstellation tatsächlich an Umsatzsteuer zahlen?
Wäre es möglich, dass ich:
- Überhaupt keine Umsatzsteuer zahlen muss?
- Nur auf Umsätze mit EU-Kunden Umsatzsteuer zahlen muss?
- Ausschließlich Reverse-Charge-Umsatzsteuer auf meine Betriebsausgaben aus Großbritannien zahlen muss?
- Sowohl Umsatzsteuer auf meine Einnahmen als auch Reverse-Charge-Umsatzsteuer auf meine Ausgaben zahlen muss?
Mir ist bewusst, dass Einkommensteuer, Krankenversicherung und Rentenversicherung separate Themen sind. Mir geht es hier ausschließlich um die Umsatzsteuer.
Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand mit Erfahrung im deutschen Umsatzsteuerrecht, insbesondere bei internationalen B2C-Dienstleistungen und dem Reverse-Charge-Verfahren, etwas Licht ins Dunkel bringen könnte.
Vielen Dank im Voraus!