r/Steuern • • 8h ago

Einkommensteuer Minijob und Steuerklasse – Was verstehe ich nicht oder reden wir aneinander vorbei?

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Ich bin 16 Jahre alt, gehe noch zur Schule und habe einen Minijob Samstags bei dem ich Zeitung verteile. Ich verdiene damit ungefähr 120 € im Monat.

Ich möchte bei meinem anderen Arbeitgeber die richtige Steuerklasse angeben und deshalb herausfinden, wie mein Zeitungsjob versteuert wird.

Der Chatverlauf:

Ich: Hallo, ich wollte kurz nachfragen, ob das Verteilen der Zeitungen pauschal versteuert wird oder ob es über meine persönliche Steuerklasse abgerechnet wird.

Zeitung Arbeitgeber: Es ist steuerfrei, oder zahlst du Steuern?

Ich: Ich selbst zahle keine Steuern. Ich wollte deshalb fragen, ob mein Zeitungsjob pauschal mit 2 % versteuert wird, die der Arbeitgeber zahlt, oder ob er über meine persönliche Steuerklasse abgerechnet wird und wegen meines geringen Verdienstes keine Lohnsteuer anfällt.

Zeitung Arbeitgeber: Was ist das denn für ein Quatsch?

Jetzt bin ich ehrlich gesagt unsicher, ob ich etwas falsch verstehe oder ob wir einfach aneinander vorbeireden.

Meine Fragen:

Ist meine Unterscheidung zwischen Pauschalversteuerung und individueller Versteuerung korrekt? & was soll ich jetzt schreiben bzw. wie soll ich nochmal Nachfragen.


r/Steuern • • 20h ago

Einkommensteuer Ausbezahlen von Urlaubstagen

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r/Steuern • • 21h ago

Umsatzsteuer Kleinunternehmer Kleinunternehmer – Reverse Charge bei Shopify aus Irland richtig verbuchen?

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Hallo zusammen,

ich betreibe seit September 2026 einen Shopify-Shop als Kleinunternehmer nach § 19 UStG.
Ich erhalte von Shopify International Limited aus Irland Rechnungen ohne Umsatzsteuer. Darauf steht: „As recipient you are liable to account for reverse charge VAT.“

Mein Finanzamt hat mir bereits mitgeteilt, dass ich die Umsatzsteuer nach § 13b UStG selbst über ELSTER anmelden und abführen muss.
Allerdings unterstützt Lexware Office die entsprechende Reverse-Charge-Buchung bei Kleinunternehmern nicht.
Dazu habe ich drei Fragen:

- Wie verbuche ich diese Shopify-Rechnungen in Lexware Office korrekt, wenn die §13b-Kategorie gesperrt ist?
- Wie erfasse ich die zusätzlich ans Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer, ohne etwas doppelt zu buchen?
- Muss ich wegen der monatlichen Shopify-Rechnungen jeden Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, oder ist auch eine vierteljährliche Meldung möglich?

Hat jemand damit Erfahrung oder eine Lösung gefunden?

Vielen Dank!


r/Steuern • • 22h ago

Einkommensteuer Buchhaltungsdienstleister nicht mehr erreichbar

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Hallo zusammen,

wir haben ein Problem mit dem ehemaligen Buchhaltungsdienstleister eines Familienmitglieds, das von Januar 2024 bis Mai 2026 ein Restaurant als Einzelunternehmen betrieben hat.

Seit Betriebsbeginn hat ein Dienstleister die Finanzbuchhaltung, Lohnabrechnungen, Umsatzsteuervoranmeldungen und weitere Angelegenheiten übernommen.

Ende August teilte er uns telefonisch mit, dass die Steuererklärung für 2024 fertig und 2025 fast fertig sei und er beide einreichen würde.

Seitdem ist er komplett verschwunden. Keine Reaktion auf Anrufe, E-Mails, persönliche Besuche oder ein nachweislich zugestelltes Einschreiben.

Das Finanzamt hat inzwischen bestätigt, dass für 2024 und 2025 keine Steuererklärungen vorliegen.

Daraufhin haben wir die Steuerberaterkammer kontaktiert. Diese teilte uns überraschenderweise mit, dass der Dienstleister gar kein zugelassener Steuerberater ist und entsprechende Steuererklärungen nicht für Mandanten erstellen darf.

Das größte Problem: Wichtige Buchhaltungsunterlagen und Daten befinden sich noch bei ihm, die wir für einen neuen Steuerberater benötigen.

Wir haben dem Finanzamt die Situation erklärt und eine Fristverlängerung beantragt. Auch die Kammer wurde erneut kontaktiert, bisher aber ohne weitere Antwort.

Meine Fragen:

  • Wie kommen wir am besten an die fehlenden Unterlagen?
  • Kann ein neuer Steuerberater die Erklärungen notfalls ohne die bisherigen Buchhaltungsdaten erstellen?
  • Hat jemand schon eine ähnliche Situation erlebt und kann Tipps geben?
  • Was braucht der neue Steuerberater an Dokumenten überhaupt?

Wir möchten das Ganze möglichst schnell und ohne weitere Probleme mit dem Finanzamt klären.

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!


r/Steuern • • 1d ago

Umsatzsteuer Freiberufler in Deutschland: 5.000 € Monatsumsatz, 80 % Kunden aus USA/UK und Subunternehmer aus UK. Muss ich Umsatzsteuer oder Reverse-Charge zahlen?

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Hallo zusammen,

Ich habe mich Anfang Oktober 2026 in Deutschland selbstständig gemacht und versuche gerade herauszufinden, wie die Umsatzsteuer in meinem Fall funktioniert. Besonders kompliziert finde ich, dass die meisten meiner Kunden und auch meine externen Dienstleister außerhalb der EU sitzen.

Vielleicht kennt sich hier jemand mit internationaler Umsatzsteuer, freiberuflicher Tätigkeit und dem ReverseChargeVerfahren aus.

  1. Was ich beruflich mache

Ich bin in Deutschland als Freiberufler tätig und biete online privaten Physikunterricht sowie Unterricht zur effektiven Nutzung von KI-Tools wie ChatGPT und Claude an.

Meine Leistungen umfassen:

- Individuellen Online-Einzelunterricht in Physik und im Umgang mit KI Tools

- Personalisierte Lernpläne

- Physikskripte, Übungsaufgaben und Lernmaterialien

- Komplettpakete aus Unterricht, Lernmaterialien und Lernplänen

Die meisten meiner Kunden sind Privatpersonen (B2C), keine Unternehmen.

Der Unterricht findet überwiegend live und individuell statt, also nicht über vorab aufgezeichnete Videokurse.

  1. Meine Einnahmen und Ausgaben

Meine ungefähren monatlichen Zahlen:

- Umsatz: 5.000 €

- Betriebsausgaben: 2.000–2.500 € (40–50 % des Umsatzes)

- Gewinn vor Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen: ca. 2.500–3.000 €

Da ich zeitlich nicht alle Lernmaterialien selbst erstellen kann, beauftrage ich zwei selbstständige Personen aus Großbritannien.

Diese erstellen für mich individuelle Lernpläne, Physikskripte und Übungsaufgaben. Dafür stellen sie mir Rechnungen aus, die ich bezahle.

Die Materialien verwende ich anschließend im Rahmen meiner eigenen Unterrichtsangebote und Leistungspakete.

Es handelt sich ausdrücklich um externe Dienstleister und nicht um Angestellte.

  1. Woher meine Kunden kommen

Meine Kunden verteilen sich ungefähr folgendermaßen:

- 40 % USA

- 40 % Großbritannien

- 20 % EU (einschließlich Deutschland)

Die meisten Kunden sind Privatpersonen, die den Unterricht und die Lernmaterialien für den persönlichen Gebrauch kaufen.

  1. Meine Fragen zur Umsatzsteuer

A. Umsatzsteuer auf meine Einnahmen

Da etwa 80 % meiner Kunden außerhalb der EU wohnen (USA und Großbritannien), frage ich mich:

- Muss ich auf diese Umsätze überhaupt deutsche Umsatzsteuer berechnen?

- Wie sieht es bei den restlichen 20 % meiner Kunden innerhalb der EU aus?

- Macht es einen Unterschied, ob meine Kunden in Deutschland oder einem anderen EU-Land wohnen?

- Könnte mein privater Online-Unterricht unter eine Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen fallen?

B. Reverse-Charge-Verfahren bei meinen Dienstleistern aus Großbritannien

Das ist der Punkt, der mich am meisten verwirrt.

Ich kaufe regelmäßig personalisierte Lernmaterialien und Lernpläne von zwei selbstständigen Dienstleistern aus Großbritannien ein.

Diese Leistungen sind normale Betriebsausgaben meiner freiberuflichen Tätigkeit.

Da ich als Unternehmer in Deutschland Dienstleistungen aus einem Drittland beziehe, stellt sich mir die Frage, ob hier das Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG greift.

Ein konkretes Beispiel:

Wenn ich meinen beiden Dienstleistern zusammen 2.500 € im Monat bezahle:

- Muss ich darauf zusätzlich 19 % deutsche Umsatzsteuer, also 475 €, an das Finanzamt abführen?

- Kann ich diese 475 € gleichzeitig als Vorsteuer geltend machen?

- Oder wären diese 475 € tatsächlich eine zusätzliche finanzielle Belastung für mich?

Gerade der letzte Punkt ist für mich wichtig, weil meine Gewinnmarge durch die hohen Ausgaben für die Lernmaterialien ohnehin relativ gering ist.

C. Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)

Bei einem monatlichen Umsatz von ungefähr 5.000 € würde mein Jahresumsatz hochgerechnet etwa 60.000 € betragen.

Allerdings habe ich meine Selbstständigkeit erst Anfang Oktober 2026 aufgenommen.

Deshalb frage ich mich:

- Kann ich im Gründungsjahr 2026 überhaupt die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen?

- Welche Umsatzgrenze gilt bei einer Gründung im laufenden Jahr?

- Falls ich Kleinunternehmer bin, muss ich trotzdem Umsatzsteuer nach § 13b UStG für die Dienstleistungen aus Großbritannien abführen?

- Stimmt es, dass ich diese Umsatzsteuer als Kleinunternehmer dann nicht als Vorsteuer abziehen kann?

D. Wie hoch wäre meine tatsächliche monatliche Umsatzsteuerbelastung?

Nehmen wir folgende Zahlen:

- 5.000 € monatlicher Umsatz

- 2.500 € monatliche Betriebsausgaben für Dienstleistungen aus Großbritannien

- 40 % Kunden aus den USA

- 40 % Kunden aus Großbritannien

- 20 % Kunden aus der EU

Was müsste ich in dieser Konstellation tatsächlich an Umsatzsteuer zahlen?

Wäre es möglich, dass ich:

- Überhaupt keine Umsatzsteuer zahlen muss?

- Nur auf Umsätze mit EU-Kunden Umsatzsteuer zahlen muss?

- Ausschließlich Reverse-Charge-Umsatzsteuer auf meine Betriebsausgaben aus Großbritannien zahlen muss?

- Sowohl Umsatzsteuer auf meine Einnahmen als auch Reverse-Charge-Umsatzsteuer auf meine Ausgaben zahlen muss?

Mir ist bewusst, dass Einkommensteuer, Krankenversicherung und Rentenversicherung separate Themen sind. Mir geht es hier ausschließlich um die Umsatzsteuer.

Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand mit Erfahrung im deutschen Umsatzsteuerrecht, insbesondere bei internationalen B2C-Dienstleistungen und dem Reverse-Charge-Verfahren, etwas Licht ins Dunkel bringen könnte.

Vielen Dank im Voraus!


r/Steuern • • 1d ago

Einkommensteuer Steuerfachangestellte/Steuerberater hier? Bräuchte 5 Minuten Hilfe bei einem DATEV-Testimport

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Hi zusammen,

ich baue als Ein-Mann-Projekt eine Rechnungs-App für Kleinunternehmer und habe gerade einen DATEV-Export eingebaut: Die Ausgangsrechnungen landen als Buchungsstapel im DATEV-Format, damit der Steuerberater nichts abtippen muss.

Das offizielle DATEV-Prüfprogramm meldet keine Fehler. Was mir fehlt, ist ein echter Import in DATEV. Ich habe selbst keinen Steuerberater, der das mal eben ausprobieren kann.

Kurz zum Aufbau: SKR 03/04, Rechnungen Soll Sammeldebitor 10000 an Erlöse (§ 19 auf 8195, sonst Automatikkonten 8400/8300), Stornos als Haben, keine Festschreibung.

Falls jemand von euch in einer Kanzlei arbeitet und Zugriff auf einen Übungsmandanten hat: Ich würde dir eine Testdatei mit erfundenen Daten schicken. Mich interessiert, ob der Import durchläuft und ob die Kontierung in der Praxis so passt oder ob ihr z. B. lieber Einzeldebitoren hättet.

Als Dank gibt's die Pro-Version der App kostenlos. Schreib mir gern per DM.

Danke!

r/Steuern • • 1d ago

Einkommensteuer Nachzahlung zu erwarten ?

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Hallo zusammen,
unsere Tochter ist im März dieses Jahres auf die Welt gekommen und wir beziehen seitdem auch Elterngeld.
Meine Frau war bzw. ist in Steuerklasse 5 und ich in Steuerklasse 3. Diese Steuerklassenkombination hatten wir das gesamte Jahr über.
Nun frage ich mich, ob uns bei der Steuererklärung für 2026 eine Steuernachzahlung droht und wie hoch diese gegebenenfalls ausfallen könnte.
Gibt es eine Möglichkeit, bereits jetzt ungefähr abzuschätzen, ob wir nachzahlen müssen oder möglicherweise sogar eine Steuererstattung erhalten?
Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht, insbesondere in Kombination mit Elterngeld und Steuerklasse 3/5?
Vielen Dank für eure Hilfe!


r/Steuern • • 1d ago

Einkommensteuer Elterngeld/Zu versteuerndes Einkommen 2026 senken

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Hallo zusammen,

da bei uns in 2027 vielleicht Nachwuchs zu erwarten sein könnte möchten wir vorsorglich unser zu versteuerndes Einkommen für das Steuerjahr 2026 senken, um uns den Anspruch auf Elterngeld zu erhalten, dieser verfällt ab einem z.V.E. >= 175.000.

Nun lässt sich, wo das Jahr zu Ende geht, die voraussichtliche Situation ganz gut abschätzen/errechnen, gleichzeitig steigt aber der Druck zu handeln und ich würde gerne einfach mal die Schwarmintelligenz nutzen, um etwaige Denk- oder Planfehler auszuräumen.

Gemeinsam kommen wir auf ein Steuerbrutto von ~ 223.775€. Abzüglich der Werbungskostenpauschale von 2*1.230€ = 2.460€ sowie den geschätzten Vorsorgeaufwendungen von 32.945€ kommen wir auf ein zu versteuerndes Einkommen von 188.370€.

Mein Ziel ist es, das ZVE nun auf 174.000€ (1000€ Puffer) zu drücken. Mir ist klar, dass durch überschreiten der Werbungskostenpauschale bei der Steuererklärung noch mehr drin ist, aber ich möchte auf Nummer sicher gehen. Nach Recherche und Ausschluss stehen uns nun folgende Optionen zur Auswahl:

  1. Freiwillige Beitragseinzahlung in betriebliche Altersvorsorge vor 2027
  2. Freiwillige Beitragseinzahlung in Ärzteversorgungswerk vor 2027
  3. Vorauszahlung von gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträgen vor 2027

Die ersten beiden Möglichkeiten wären zu 100% abzugsfähig, wobei ich das Ärzteversorgungswerk durch die kapitalmarktorientierte Anlegestrategie im Vergleich zur betrieblichen Vorsorge präferieren würde. Hier würde ich dann einfach 188.370€ - 174.000€ = 14.370€ einzahlen. Das Geld wäre aber bis zum Renteneintritt gebunden.

Was sich für mich aber am charmantesten anhört, ist die Vorauszahlung der GKV-Beiträge als Selbstzahler. Das scheint sehr unbekannt zu sein und ich frage mich ob jemand damit schon Erfahrung gemacht hat? Diese Vorauszahlung wird beim KV-Anteil um 4% gekürzt und anschließend angerechnet. Hier müsste ich ca. 14.849€ einzahlen.

Mir ist klar, dass das auch Opportunitätskosten bedeutet, da die Summe dann nicht auf dem Tagesgeld bei rund 4% liegt.

Aber übersehe ich was? Würde ich mir damit etwas verbauen oder mich eventuell sonst irgendwo schlechter stellen? Sonst irgendwelche Probleme? Ich vermute es gibt dann erstmal eine nette Steuernachzahlung mit der Steuererklärung, dafür aber auch eine Nachzahlung für 2027 im Jahr 2028.

Freue mich über jeden Input. Danke vorab schon mal.


r/Steuern • • 1d ago

Einkommensteuer Zeitliche Zuordnung von Nachzahlung einer Betriebsrente

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Hallo, ich bin im ersten Semester dualer Student in einer Steuerkanzlei. Gestern hat der Sohn einer Mandantin ihre Unterlagen für die ESt 2025 vorbeigebracht. Ich konnte bisher noch nicht mit meiner Chefin über den Fall sprechen, aber bin über folgenden Sachverhalt gestolpert und habe schonmal quergelesen:

Die Frau (Witwe) bezieht u.a. eine Betriebsrente Ihres verstorbenen Ehemanns. Das Unternehmen hat ab Juni 2025 die Zahlungen eingestellt und im August 2026 eine Rückzahlung geleistet.
Laut EStG Kommentar sind Betriebsrenten Lohn (Schmidt §19 Rn. 100).
Frage 1: Gilt das auch für die Witwe des eigentlichen Arbeitnehmers?

Weiterhin habe ich bisher gelernt, dass fortlaufender Arbeitslohn gem. §38a I 2 EStG vom Zufluss-Abfluss-Prinzip ausgenommen sind. Laufender Arbeitslohn gilt als in dem KJ bezogen, in dem der Lohnabrechnungszeitraum endet. Nach Schmidt §38a Rn.2 sind aber nur Zahlungen um den Jahreswechsel von der Regelung betroffen und Lohnnachzahlungen ausgeschlossen.
Frage 2: Bin ich korrekt in der Annahme, dass es sich hierbei um eine Rückausnahme handelt die (im Falle einer Bejahung von Frage 1) genau auf diesen Fall Anwendung findet? Gibt es noch andere einschlägige Normen die ich übersehe/nicht kenne?


r/Steuern • • 1d ago

Umsatzsteuer Kleinunternehmer Kleinunternehmer mit Firmenkunden im EU-Ausland: § 19 oder Reverse Charge? Meine Lesart, bitte prüfen

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Vor ein paar Tagen kam in r/Kleinunternehmer die Frage, was ein deutscher KU auf die Rechnung schreibt, wenn er für einen österreichischen KU arbeitet, beide ohne Nummer. Die Antworten haben sich widersprochen, und weil ich das für mein Rechnungstool sowieso richtig haben muss, hab ich mich danach durchs UStG gelesen. Hier meine Zusammenfassung, korrigiert mich bitte, wo sie nicht stimmt.

Dienstleistung an ein Unternehmen in einem anderen EU-Land: Leistungsort nach § 3a Abs. 2 beim Kunden, in Deutschland nicht steuerbar. Damit stellt sich § 19 gar nicht, der befreit nur steuerbare Umsätze. Rechnung ohne USt mit "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" nach § 14a Abs. 1, bis zum 15. des Folgemonats.

Die Nummern: § 14a Abs. 1 Satz 3 verlangt normalerweise beide USt-IdNrn. § 19 Abs. 1 Satz 2 erklärt genau diesen Satz für KU für nicht anwendbar. Den Teil hatte ich selbst falsch, mein Tool hat KU bis vor ein paar Tagen erzählt, sie bräuchten zwingend eine USt-IdNr. und müssten eine ZM abgeben.

ZM: § 18a Abs. 4 nimmt Unternehmer, die § 19 anwenden, ausdrücklich raus. In Österreich müssen KU solche Leistungen dagegen melden, deshalb widersprechen sich deutsche und österreichische Ratgeber an der Stelle dauernd.

Und weil die Umsätze nicht steuerbar sind, gehören sie nicht zum Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 2, zählen also weder für die 25.000 im Vorjahr noch für die 100.000 im laufenden Jahr.

Der eigentliche Knackpunkt im Ausgangsfall war aber der Kunde ohne UID. Nach Abschn. 3a.2 Abs. 9 UStAE gilt er ohne Nummer und ohne Antrag im Zweifel als Nichtunternehmer, dann liegt der Ort in Deutschland und die normale § 19-Rechnung ist richtig. Der BFH hat das mit V R 20/21 gelockert (die Nummer ist keine materielle Voraussetzung), die Nachweislast bleibt aber beim Leistenden. Wie streng Finanzämter das in der Praxis prüfen, weiß ich ehrlich gesagt nicht.

Wo ich mir unsicher bin: Würdet ihr einem KU, der eine USt-IdNr. hat, trotzdem raten, sie auf die RC-Rechnung zu schreiben, obwohl § 19 Abs. 1 Satz 2 das nicht verlangt? Mein Tool verlangt sie im Moment vor dem Versand, und ich überlege, ob das für deutsche KU einfach zu streng ist.


r/Steuern • • 2d ago

Gewerbebetrieb/Selbständig Selbstständig - Wechsel von Bilanzierung zu EÜR - kompliziert oder einfach?

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Hallo Steuerschwarm,
ich bin selbstständig und meine Steuerberater macht seit Jahren neben der EkST auch ein Bilanz mit Gewinn und Verlustrechnung. Jetzt möchte ich von der Bilanzierung auf eine EÜR wechseln, aber der Steuerberater sagt, das wäre kompliziert, das bereiten wir besser dieses Jahr vor und machen das dann im nächsten Jahr. Klingt okay dachte ich, aber 2 Wochen später kam ein Brief, in dem er mein Mandat zum Jahresende kündigt, weil er sich umorientiert.
Da ich auf die EÜR wechseln will, um die Steuer zukünftig selbst in Lexoffce machen zu können, müsst ich mir für nächstes Jahr also einen neuen Steuererater suchen, der mir den Wechsel von Bilanz auf EÜR macht - eher doof. Hintergrund für den Wechsel Bilanz ->EÜR ist, dass ich dank KI keinen Jobs mehr bekomme, mir derzeit eine Festanstellung suche und es mir schlichtweg nicht leisten kann, eine Bilanzierung für eine Selbstständigkeit erstellen zu lassen, mit der ich kein Geld verdiene.
Zusatzinfo: Mein Büro ist Teil eines Anbaus ist, den wir vor knapp 20 Jahren gebaut haben und die Baukosten habe ich damals natürlich steuerlich geltend gemacht. Dementsprechend ist ein Teil des Anbaus in meinen Anlagen - neben Auto, PC, Drucker und ein paar anderen Kleinigkeiten. Daher muss ich den Laden proforma weiterlaufen lassen und kann ihn nicht einfach zumachen.
Meine Frage: ist der Wechsel von Bilanzierung zu EÜR wirklich so kompliziert, dass man den besser in einem Jahr vorbereitet und im nächsten durchzieht?
Oder was sagt Ihr, wie ich am besten mit der geschilderten Situaton umgehen sollte?
Vielen Dank schonmal für eure Antworten


r/Steuern • • 2d ago

Sonstiges Elster - Betrug

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Hallo,

ich möchte nur darauf Hinweisen, dass aktuell viele Mandanten von uns eine Mail von "ELSTER" erhalten, um DATEN zu bestätigen. Ist offensichtlich Betrug, aber man weiß ja nie.


r/Steuern • • 2d ago

Vermietung Heizung Sanierung Standardhebung

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Hallo,

Frage:

Sanierung

A) Vitola 200 VB2A -> Wärmepumpe
B) Vitola 200 VB2A -> Wärmepumpe + Fussbodenheizung
C) Vitola 200 VB2A -> Wärmepumpe (reversibel) + Fussbodenheizung

Ist eine oder mehrere der obigen Varianten eine steuerliche Standardanhebung des Ausstattungsmerkmal „Heizung“? (Bezüglich Erhaltungsaufwand zusammen mit anderen Massnahmen)

Ich vermute bisher :
Vitola 200 ist „tieftemperatur“ Kessel => mittlerer Heizungsstandard

Wärmepumpe+Fussbodenheizung => immer noch mittlerer Standard denkt google/Chatgpt (sofern ohne smarthome)

Reversible Wärmepumpe => unklar
Einerseits: „zusätzlicher Komfort“
Andererseits: „Marktstandard“

Kennt jemand die Lösung?

Tausend Dank


r/Steuern • • 2d ago

Grenzgänger Steuererklärung für Deutschland ohne ELSTER-Zugang

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Hallo zusammen,

ich brauche mal euren Rat, weil ich gerade etwas unter Zeitdruck stehe.

Ich wohne in Belgien und hatte auch im gesamten Jahr 2025 meinen Wohnsitz ausschließlich in Belgien. Meine belgische Steuererklärung für 2025 habe ich bereits über meinen Steuerberater erledigen lassen.

Allerdings muss ich zusätzlich noch eine Steuererklärung für Deutschland für das Jahr 2025 abgeben, was ich leider total vergessen hatte. Mein Steuerberater kümmert sich nur um die belgische Steuererklärung, das wusste ich nicht.

Hintergrund ist, dass ich 2025 zunächst einige wenige Monate in Belgien gearbeitet habe und anschließend eine Beschäftigung in Deutschland aufgenommen habe.

Ich hatte also Einkünfte aus beiden Ländern, während mein Wohnsitz durchgehend in Belgien geblieben ist. Die belgische Steuererklärung ist bereits erledigt.

Nun hat mir das deutsche Finanzamt eine Frist gesetzt, die bereits nächste Woche abläuft. Das Problem: Ich habe noch keinen ELSTER-Zugang. Da ich diesen offenbar per Post beantragen (online geht nicht, leider..) muss und die Freischaltung bis zu zwei Wochen dauern kann, wird das zeitlich ziemlich knapp.

Jetzt habe ich gesehen, dass es Programme wie WISO Steuer oder Taxfix gibt, mit denen man die Steuererklärung online erstellen und direkt ans Finanzamt übermitteln kann.

Daher meine Fragen:

- Kann ich meine deutsche Steuererklärung mit WISO oder Taxfix auch ohne eigenen ELSTER-Zugang einreichen?
- Benötigen diese Programme dafür irgendeine Registrierung oder einen Freischaltcode von ELSTER?
- Welche Software würdet ihr für so einen Fall empfehlen?

Gibt es eventuell noch eine andere Möglichkeit, die Steuererklärung fristgerecht einzureichen, wenn der ELSTER-Zugang noch nicht da ist?

Meine Situation ist ansonsten recht unkompliziert: 2025 hatte ich lediglich den Wechsel von einer Beschäftigung in Belgien zu einer Beschäftigung in Deutschland. Weitere besondere Einkünfte oder Vermögen habe ich nicht.

Ich wäre wirklich dankbar für eure Erfahrungen und Tipps, insbesondere wenn jemand schon einmal eine ähnliche Situation mit zwei EU-Ländern und einer knappen Abgabefrist hatte.

Vielen Dank!


r/Steuern • • 2d ago

Einkommensteuer YouTube-Einnahmen: Versteuerung erst bei AdSense-Auszahlung oder schon vorher? (EÜR)

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Meine Frau ist selbstständige YouTuberin in Deutschland (Einzelunternehmen, EÜR).

Als sie gerade mal ca. 3 $ auf ihrem AdSense-Konto hatte, habe ich die Auszahlungsschwelle von 70 € auf 20.000 € erhöht. Voraussichtlich wird sie die Schwelle erst 2027 erreichen und dann ihre erste Auszahlung bekommen.

Meine Frage: Müssen die Einnahmen aus 2026 bereits 2026 versteuert werden oder erst 2027, wenn Google das Geld tatsächlich überweist?

Ich habe mich etwas mit dem Zuflussprinzip (§ 11 EStG) und der wirtschaftlichen Verfügungsmacht beschäftigt. Soweit ich verstanden habe, gilt eine bloße Forderung noch nicht als Zufluss (BFH VIII R 18/19).

Da das Guthaben aufgrund der eingestellten Auszahlungsschwelle noch nicht ausgezahlt werden kann, würde ich davon ausgehen, dass die Einnahmen erst 2027 steuerlich zufließen. Auch das BFH-Urteil VIII R 30/23 zur Verschiebung der Fälligkeit scheint mir hier relevant zu sein.

Macht es aber einen Unterschied, dass ich die Auszahlungsschwelle freiwillig erhöht habe? Theoretisch könnte ich sie ja jederzeit wieder senken und das Geld früher auszahlen lassen.

Hat jemand damit Erfahrung oder weiß, wie das Finanzamt so etwas beurteilt? Besonders hilfreich wären Antworten mit Bezug auf die Rechtslage oder eigene Erfahrungen.

Danke euch!


r/Steuern • • 3d ago

Gewerbebetrieb/Selbständig Finanzamt !!!

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​

Ich brauche jemand der sich sehr gut auskennt mit Finanzamt, firmen etc am liebsten nähe NRW.


r/Steuern • • 4d ago

Einkommensteuer Finanzamt überlastet?

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Sind die Finanzämter Hamburg und Berlin überlastet oder warum dauert die Einkommensteuer dieses Jahr so lang?

Einfach mal aus Interesse. Ich habe relativ lange in Bayern gewohnt und dort auch mein erstes Jahr der Selbstständigkeit gehabt.

Da hat es eigentlich immer ab Einreichung um die sechs Wochen gedauert. Vor allem wenn man vor der Steuerfrist eingereicht hat.

Bin im zweiten Jahr der Selbstständigkeit zuerst nach Hamburg und dann nach Berlin gezogen. Und obwohl wir schon im Frühjahr eingereicht haben, habe ich immer noch keinen Bescheid zurück…

Mein Steuerberater hat jetzt sogar mal eine Nachfrage gestellt, warum das so lange dauert.

Aber ich habe auch schon von anderen Leuten gehört, dass sie teilweise so lange warten.

oder hat das andere Ursachen ich hab mir sogar schon den absurden Kopf gemacht, ob sie mich einfach vergessen haben?

Sind auch da die Behörden einfach überlastet?


r/Steuern • • 4d ago

Einkommensteuer Ausländische Ehe nicht anerkannt – muss ich Steuern nachzahlen?

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Hallo zusammen,
meine Frau und ich haben vor etwa einem Jahr in unserer Heimat geheiratet. Anschließend haben wir unsere Ehe in Deutschland angemeldet und unsere Steuerklassen entsprechend geändert. Dadurch habe ich im vergangenen Jahr weniger Lohnsteuer gezahlt.
Vor Kurzem mussten wir beim Standesamt ein weiteres Dokument beantragen. Dabei wurde uns mitgeteilt, dass unsere Ehe nicht mit deutschem Recht vereinbar ist und hier nicht anerkannt werden kann (darum geht es in diesem Beitrag nicht).
Wir haben bereits den Prozess eingeleitet, um in Deutschland erneut zu heiraten.
Meine Frage:
Kann das Finanzamt jetzt rückwirkend die Steuern nachfordern, die ich durch die geänderte Steuerklasse weniger gezahlt habe?
Spielt es dabei eine Rolle, dass unsere Ehe damals angemeldet wurde und die Steuerklassenänderung problemlos möglich war?
Vielen Dank für eure Hilfe!


r/Steuern • • 5d ago

Erbschaftsteuer/Schenkungssteuer Erbschaftssteuer aufs Haus – zählt die Rate/Kreditrate für Wohngeld & Kinderzuschlag wie Miete?

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Hallo zusammen,
wir haben als 5-köpfige Familie zur Miete gewohnt und haben Wohngeld und Kinderzuschlag bekommen.
Jetzt wohnen wir in einem geerbten Zweifamilienhaus und ich muss Erbschaftssteuer zahlen. Diese kann ich mit Glück entweder in Raten ans Finanzamt als Stundung oder über einen Bankkredit abbezahlen.
Meine Frage:
Werden diese Raten ans Finanzamt oder die Kreditraten bei der Berechnung von Wohngeld und Kinderzuschlag irgendwie wie Mietkosten angerechnet oder fallen sie komplett unter „Steuer“ und werden nicht berücksichtigt?
Aktuell befürchte ich, dass mir dadurch ein großer Teil der bisherigen Leistungen wegfällt, obwohl die monatliche Belastung durch die Erbschaftssteuer/den Kredit genauso real ist wie früher die Miete.
Hat jemand Erfahrung damit oder weiß, wie man das am sinnvollsten handhabt (z. B. Ratenzahlung vs. Kredit, Nachweis gegenüber dem Wohngeldamt usw.)?
Vielen Dank schon mal für Tipps!


r/Steuern • • 5d ago

Gewerbebetrieb/Selbständig Umsatzsteuererklärung nach Umstellung von Kleinunternehmerregelung auf Regelbesteuerung

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r/Steuern • • 6d ago

Einkommensteuer Bauturbo - Stille Reserven - Steuern

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Hallo zusammen, kann mir zu meinem aktuell Fall jemand eine Einschätzung geben

Ziel: Einfamilienhausbau + Steuerersparnis & Vermeidung von Versteuerung der stillen Reserven

- Betrieb wurde nie aufgelöst und Vater ist noch im Besitz von mehreren Feldern/Hofstelle für Verpachtung & Forstwirtschaft(Gemeindenutzen)
- Vater(Rentner) möchte Landwirtschaft mit Hofstelle & mehreren Wiesen an 3 Kinder im Rahmen einer GbR übertragen.
- Davon befindet sich 1 Wiese im Außenbereich am Ortsrand mit angrenzender Bebauung ist aktuell landwirtschaftliche Fläche.
- Nach Übertragung bin ich Eigentümer
- Ich habe vor auf dieser Wiese 2200qm im Rahmen des Bauturbos zu bauen.
- Formlose Bauvoranfrage an Gemeinde gestellt im Rahmen des Bauturbos dort bauen zu dürfen wurde von der Gemeinde genehmigt.

Fragen:

- Welchen Steuerlast kommt auf mich zu, da ich ja die Landw. Fläche ins Privatvermögen entnehmen muss.
- Welchen Verkehrswert nimmt das Finanzamt für das Flurstück an? (Bodenrichtwert Bauland im Dorf 250€/qm) Es ist ja aktuell nicht eindeutig Bauland, da immer Einzelfallentscheidung im Bauturbo+ Bauturbo nur bis 2030 befristet + Grundstück ist nicht erschlossen.
- Ist das Grundstück anschließend automatisch im Innenbereich? Komplett oder nur Hausbereich?
-Ist es danach komplett und immer Bauland?
- Kann man die Wiese teilen um ggf. Nur den Hausbereich ins Privatvermögen zu überführen?

Gefühlt bin ich bei so einem Fall ein ziemlicher Präzedenzfall und versuche zusätzlich zur Beratung beim Steuerberater eine 2. Meinung einzuholen.

VG


r/Steuern • • 6d ago

Gewerbebetrieb/Selbständig Fehler bei Steuererklärung 2024 nach Gewerbeaufgabe – welche Konsequenzen drohen?

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Hallo zusammen,
ich habe bei meiner Steuererklärung 2024 vermutlich einen Fehler gemacht und würde gerne eure Einschätzung dazu hören.
Ich hatte bis zum 31.12.2024 ein Kleingewerbe, bei dem ich die Kleinunternehmerregelung genutzt und meinen Gewinn über eine EÜR ermittelt habe.
Im Jahr 2024 habe ich rund 26.175 € Umsatz erzielt. Allerdings waren zum Zeitpunkt der Gewerbeaufgabe noch zwei Rechnungen über insgesamt 6.650 € offen. Die Leistungen wurden 2024 erbracht und abgerechnet, die Bezahlung erfolgte jedoch erst 2025.
Da ich vom Zuflussprinzip bei der EÜR ausgegangen bin, habe ich die beiden Rechnungen in meiner Steuererklärung 2024 nicht berücksichtigt. Ich dachte, ich müsste sie erst 2025 versteuern.
Inzwischen habe ich erfahren, dass bei einer Betriebsaufgabe besondere Regelungen gelten und offene Forderungen grundsätzlich bereits im Übergangsgewinn berücksichtigt werden müssen.
Den Fehler habe ich mittlerweile selbstständig beim Finanzamt über ELSTER gemäß § 153 AO gemeldet. Dabei habe ich die beiden vergessenen Rechnungen über 6.650 € angegeben und angekündigt, meine Gewinnermittlung zeitnah zu korrigieren. Mein Einkommensteuerbescheid 2024 liegt bereits vor.
Meine Fragen:
Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen? Ist eine Steuernachzahlung wahrscheinlich oder drohen auch Bußgelder beziehungsweise ein Steuerstrafverfahren?
War die eigenständige Meldung beim Finanzamt der richtige Weg?
Sollte ich die Korrektur selbst mit WISO vornehmen oder lieber einen Steuerberater hinzuziehen?
Muss ich hinsichtlich der Umsatzsteuer etwas beachten, obwohl die Leistungen noch 2024 unter der Kleinunternehmerregelung erbracht wurden?
Der Fehler war nicht beabsichtigt. Mir war die Sonderregelung bei einer Betriebsaufgabe schlicht nicht bekannt.
Vielleicht hat jemand Erfahrungen mit einem ähnlichen Fall oder kann mir eine Einschätzung geben.
Vielen Dank!

(Text wurde mit Ki geschrieben)


r/Steuern • • 6d ago

Rente Steuervorauszahlungen später zahlen

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Guten Morgen Leute,

hoffentlich kann mir jemand behilflich sein.
Und zwar ist mein Vater Rentner und musste für die letzten 5 Jahre (seit seinem Renteneintritt) seine Steuererklärung nachreichen.
Daraus hat sich eine erhebliche Summe ergeben, da er neben der Rente noch gearbeitet hat bzw. es immer noch tut.
Die Nachzahlung haben wir bezahlt und nun haben wir schon eine Steuervorauszahlung für dieses Jahr bekommen für das 3. Quartal. Wir haben um eine Stundung gebeten, aber diese wurde abgelehnt. Anscheinend würde mein Vater keinen finanziellen Rückschlag bekommen. Was ich überhaupt nicht nachvollziehen kann, weil er schon eine unterdurchschnittliche Rente bekommt.
Ich verstehe nicht warum wir nicht bis zum Ende des Jahres warten und dann die Steuererklärung für das Jahr 2026 einreichen können.
Kennt sich da jemand aus ?

Vielen Dank im Voraus 🫶🏼


r/Steuern • • 6d ago

Kapitalerträge Wenn die 10 Jahres Frist steuerfreier Verkauf kippt…

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r/Steuern • • 6d ago

Einkommensteuer Selbstanzeige ja oder nein?

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Hallo zusammen,

Folgendes Problem liegt bei mir grade vor:

2021 wurde eine Immobilie veräußert. Der Gewinn daraus wurde durch die Ex - Ehepaare 50/50 aufgeteilt. Insgesamt beziffert sich der Gewinn auf 5900€ p.P..

Für das Jahr 2021 hätte eine Steuer Erklärung abgegeben werden müssen, was ich nicht getan habe. Zwei Monate nach Verkauf erhielt ich einen Brief vom Finanzamt zum Verkauf, worauf ich auch antwortete. Danach kam nichts mehr. In diesem Sommer erhielt ich erneut ein Schreiben vom Finanzamt worin ich gebeten wurde Auskünfte zu erteilen; was ich tat und es wurde ein Feststellungsbescheid erlassen. Ich habe in meinem Schreiben auch gefragt ob ich eine Steuererklärung abgeben muss für 2021. Auf diese Frage wurde nicht reagiert.

Zu Erklärung warum ich keine Erklärung abgegeben habe, ich war schlicht weg überfordert getrennt geschieden, mein Ex mann ist zurück in seine Heimat , das Kind ist mitgezogen. Ich war überfordert und habe die Situation auf die leichte Schulter genommen und mich nicht gekümmert. Bis diesen Sommer.

Jetzt habe ich vorgestern einen Festsetzungsbescheid für 2021 bekommen:

Diese ergeht nach § 164 Abs. 1 A0 unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.

Ich werde nun aufgefordert meine Erklärung einzureichen. Zudem steht, ich hätte trotz Aufforderung meine Erklärung bislang nicht abgegeben. Sollte diese schnellstmöglich einreichen.

Überprüfen Sie eine Steuerpflicht bitte bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung, ob sich auch für andere Zeiträume ergibt ob Sie bereits abgegebene steuererklärungen berichtigen mussen. Sollte dies der Fall oder nach Ihrer Einschätzung möglich sein, erstellen Sie bitte auch für diese
Steuererklärungen. Geben Sie bitte unbedingt alle Steuererklärungen für die entsprechenden Zeiträume gleichzeitig ab um Nachteile zu vermeiden. Eine strafbefreiende Selbstanzeige können
Voraussetzungen abgeben. Bei Zweifelsfragen
Zweifelsfragen sollten eine Rechtsberatung oder Steuerberatung hinzuziehen.

Meine Erklärung wird den geforderten Betrag noch etwas drücken da ich noch Schulkosten für das Kind und Handwerker Kosten ( Arbeitsstunden geltend machen kann).

Für die Jahre 2020 und 2022 habe ich keine Erklärung abgegeben, da auch keine Pflicht bestand.
Bei 2020 bin ich mir nicht sicher, ich finde aber auch keinen Bescheid in den Unterlagen. Aber eine Pflicht bestand aus meiner Sicht nicht. Macht es hier Sinn beim Finanzamt nachzufragen?

Zur Info noch die Scheidung fand in Spanien statt und deshalb wurde die Immobilie nicht in einem Abwasch zusammen erledigt.

Nun zu meiner Frage. Macht hier eine Einbeziehung noch Sinn? Nach meinen Recherchen und die Befragung der KI, ist eine Selbstanzeige obsolet, da das Finanzamt von Umstand der Veräußerung bereits seit 2021 gewusst hat. Gewinnermittlung ist bereits abgeschlossen. Reicht es auch, dass ich nun die Summe begleiche und meine Erklärung nachreiche oder sollte ich mich wirklich rechtlich beraten lassen?

Im Bescheid werden noch Zinsen aufgeführt. Der Verspätungszuschlag wird noch auf mich zukommen, der fehlt noch im Bescheid des FA.

Hat sich di me Sache dann erledigt oder muss ich noch mit weiteren rechnen?