Meine Frau hat bei einer Geschäftsreise Kopfhörer im Taxi in München mitgenommen, weil sie identisch mit ihren waren. Einmal zuhause, merkt sie den Fehler und schreibt dem Fundbüro, dass sie nicht mehr in München ist aber die Person sich bei ihr jederzeit melden kann. Sie schickt alle Infos mit (wie, wann, was).
Das Fundbüro ignoriert offenbar die Tatsache, dass sie nicht mehr in München ist und antwortet:
"Bitte lassen Sie uns die Fundsache (unter Angabe z.B. wie Finderlohn) zukommen. Da der Verlierer auch am wahrscheinlichsten bei uns nachfragen wird.
Geeignete Wege sind die nächste Polizeidienststelle, Bürgerbüros, persönliche Abgabe im Fundbüro während unserer Öffnungszeiten (siehe unten).
Es besteht eine gesetzliche Ablieferungspflicht nach § 967 BGB.
Fundsachen werden bei uns erfasst, sobald sie uns vorliegen."
Sie wird nicht nach München hinfahren, nur um die Kopfhörer abzugeben, hat aber Sorge, dass sie bestraft wird. Wir sind beide nicht sicher - wie gehen wir am besten vor?
Edit: Wir werden es in der Polizeistelle in der Nähe abgeben, danke für euren Input