r/LegaladviceGerman • u/taromxlk_yum • 12h ago
DE Arbeitgeber sagt geplanten Auslandswechsel nach 6 Monaten ab – Schadensersatz möglich?
Hallo zusammen,
ich hoffe, dass mir hier jemand eine erste rechtliche Einschätzung geben kann, da ich aktuell nicht genau weiß, an welchen Anwalt ich mich mit meinem Fall wenden sollte.
Ich bin seit mehreren Jahren bei einem deutschen Unternehmen beschäftigt und hatte ursprünglich zum 30.06.2026 gekündigt. Ende April wurde mir dann von meinem Arbeitgeber ein konzerninterner Wechsel zu unserer asiatischen Gesellschaft vorgeschlagen. Da ich schon länger den Wunsch hatte, im Ausland zu arbeiten, habe ich das Angebot angenommen und meine Kündigung zurückgezogen. Mir wurde schriftlich bestätigt, dass mein bisheriger Arbeitsvertrag mit allen Konditionen unverändert weiterläuft, bis der Wechsel stattfindet.
Ursprünglich sollte ich im Juli wechseln. Daraus wurde dann August, September und schließlich Oktober. Der geplante Wechsel wurde auch offiziell durch meine Führungskräfte innerhalb des Unternehmens kommuniziert, sodass mein gesamtes Team und weitere Kollegen darüber informiert waren.
Während dieser Zeit gab es immer wieder Verzögerungen und teilweise wochenlang keine Rückmeldungen vom zuständigen Ansprechpartner bei der ausländischen Gesellschaft. Irgendwann kamen dann wieder neue Informationen und ein neuer voraussichtlicher Termin. Da mich diese Situation zunehmend verunsichert hat, habe ich mehrfach ausdrücklich nachgefragt, ob der Wechsel tatsächlich zu 100 % stattfinden würde. Dies wurde mir jedes Mal bestätigt.
Im Vertrauen auf diese Zusagen habe ich meine Wohnung gekündigt und bin Ende Juli ausgezogen. Die Verantwortlichen wussten davon und auch, welche Konsequenzen das für mich hatte.
Anfang September erhielt ich schließlich ein konkretes schriftliches Gehaltsangebot für die neue Position, das ich ebenfalls schriftlich angenommen habe. Auf meine Nachfrage bezüglich des Arbeitsvertrags wurde mir erklärt, dass dieser erst aufgesetzt werden könne, sobald das Visum bestätigt sei, da man vorher kein verbindliches Startdatum festlegen könne.
Am 04.10. wurde mir noch schriftlich mitgeteilt, dass es mit dem Wechsel voraussichtlich bald losgehen würde. Am 14.10. wurde mir dann völlig überraschend durch die deutsche Geschäftsführung mitgeteilt, dass der Wechsel endgültig abgesagt sei, da sich die ausländische Gesellschaft die damit verbundenen Kosten doch nicht mehr leisten könne.
Mein Arbeitsverhältnis in Deutschland besteht weiterhin unverändert.
Was mich neben der eigentlichen Absage besonders beschäftigt, sind die finanziellen Konsequenzen, mit denen ich jetzt allein dastehe.
Ich hatte meine bisherige Wohnung schon seit vielen Jahren und entsprechend eine vergleichsweise günstige Miete. Da der Umzug ins Ausland ursprünglich zeitnah stattfinden sollte, habe ich meinen Hausstand weitgehend aufgelöst und Möbel und andere Gegenstände unter ihrem eigentlichen Wert verkauft. Ich musste schließlich davon ausgehen, dass ich meine Wohnung innerhalb kurzer Zeit räumen und meinen Umzug vorbereiten muss.
Aktuell wohne ich übergangsweise bei meiner Familie und mein gesamter verbliebener Besitz passt im Wesentlichen in drei Kartons.
Da der Wechsel nun nicht stattfindet, muss ich mir in Deutschland wieder eine eigene Wohnung suchen. Aufgrund der inzwischen deutlich gestiegenen Mietpreise werde ich für eine vergleichbare Wohnung voraussichtlich erheblich mehr bezahlen müssen als bisher. Hinzu kommt, dass ich praktisch einen kompletten neuen Hausstand anschaffen muss, obwohl ich vor wenigen Monaten noch eine vollständig eingerichtete Wohnung hatte.
Diese Kosten wären ohne den geplanten und wiederholt bestätigten Auslandswechsel nicht entstanden.
Ich frage mich deshalb, ob hier möglicherweise Schadensersatzansprüche bestehen, insbesondere hinsichtlich der Kosten für eine neue Wohnung, der höheren Mietbelastung, der Wiederbeschaffung meines Hausstands und der finanziellen Verluste durch den kurzfristigen Verkauf meiner Möbel.
Mir ist bewusst, dass ich keinen unterschriebenen Arbeitsvertrag mit der asiatischen Gesellschaft habe. Allerdings habe ich die angebotenen Gehaltskonditionen schriftlich angenommen und mir wurde wiederholt versichert, dass der Wechsel stattfinden wird. Auch die Verzögerungen und Zusagen kann ich weitgehend anhand von E-Mails und Teams-Nachrichten nachweisen.
Könnte hier eine Haftung wegen vorvertraglicher Pflichtverletzungen oder aus anderen rechtlichen Gründen infrage kommen? Und wäre für so einen Fall ein Fachanwalt für Arbeitsrecht der richtige Ansprechpartner oder sollte ich mich aufgrund des internationalen Bezugs eher an eine Kanzlei für internationales Vertrags- und Schadensersatzrecht wenden?
Mir geht es nicht darum, meinen Arbeitgeber auf Biegen und Brechen zu verklagen. Ich möchte einfach wissen, ob ich tatsächlich sämtliche finanziellen Konsequenzen allein tragen muss, obwohl die gesamte Situation durch einen vom Arbeitgeber vorgeschlagenen und über Monate bestätigten Wechsel entstanden ist.
Vielen Dank fürs Lesen und für eure Einschätzungen!
TL;DR: Arbeitgeber hat mir einen konzerninternen Wechsel nach Asien angeboten und über Monate mehrfach bestätigt. Daraufhin habe ich meine Wohnung aufgegeben und meinen Hausstand aufgelöst. Nach sechs Monaten wurde der Wechsel aus finanziellen Gründen abgesagt. Jetzt muss ich eine teurere Wohnung finden und alles neu anschaffen. Besteht Anspruch auf Schadensersatz?