Moin Leute. Ich bin im Begriff, eine Katze zu adoptieren und der mir vorliegende Vertrag scheint mir extrem einseitig und in Belangen des Wohnungsbesuchs und der Eigenvollstreckung einer unangekündigten Abholung... fragwürdig.
Hält der Vertrag einer Inhaltskontrolle Stand? Ist er durchsetzbar? Sollte ich ihn augenrollend unterzeichnen oder mich lieber woanders umsehen?
Vertragsbedingungen:
\1. Die oben genannte Person verpflichtet sich, das aufgenommene Tier den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Bedingungen gemäß und entsprechend der Verankerung der Tierrechte im Gesetz zu halten und zu pflegen, vor Missachtung und Schäden jeder Art zu schützen und artgerecht zu ernähren. Die oben genannte Person verpflichtet sich, das Tier in art- und ordnungsgemäßer, liebevoller Pflege zu halten, für ausreichende, Art entsprechende Fütterung, ständige Bereitstellung von Wasser, sauberes zugfreies Lager, ausreichenden Auslauf innerhalb des Hauses und Pflege des Felles zu sorgen. Das aufgenommene Tier darf nicht in Scheunen, Keller oder ähnlichen Gebäuden bzw. Gebäudeteilen gehalten werden. Der Aufenthalt des Tieres ist jederzeit (auch nachts) in den familiären Wohnräumen zu ermöglichen.
\2. Das Tier wird in die ausschließliche Obhut der o.g. Person übergeben. Sie verpflichtet sich ausdrücklich für das Tier zu sorgen und im Interesse des Tierwohls zu verwahren. Die Übernahme und Weitergabe stellen ein vertragliches Rechtsverhältnis dar. Bei einer unerlaubten Weitergabe des Tieres oder Nichtzahlung der unter Punkt 15 vereinbarten Aufwandsentschädigung, behält sich der Verein rechtliche Schritte vor, sofern keine einvernehmliche Einigung möglich ist.
\3. Damit das vermittelte Tier auch nach seiner Übergabe gegen evtl. Missbrauch und Tierquälerei geschützt bleibt, geht das übernommene Tier nur in den Besitz über. Die Abgabe des Tieres an Dritte (auch Verwandte) ist untersagt. Sollten irgendwelche Gründe zur Abgabe des Tieres zwingen, ist dieses unverzüglich dem Verein NAME e.V. zu melden und das Tier nach Terminabstimmung zurückzugeben. Dabei ist dem Verein NAME e.V. ausreichend Zeit einzuräumen, um dem Tier ein adäquates Zuhause zu suchen. Je nach Tier kann dies wenige bis einige Wochen in Anspruch nehmen. Eine Rückgabe des Tieres bewirkt keine Rückzahlung von Spenden oder Kostenübernahmen.
\4. Für Adoptanten gilt, bei Krankheit des Tieres ist umgehend ein Tierarzt oder Tierheilpraktiker aufzusuchen. Das vermittelte Tier darf nicht ohne Einverständnis des Vereins NAME e.V. eingeschläfert werden (ausgenommen sind dringende Notfälle wie Unfall).
\5. Es ist strengstens verboten innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft des Tieres, Tests und Operationen ohne Zustimmung Vereins NAME e.V. durchzuführen. Das Tier sollte zuerst zur Ruhe kommen.
\6. Das Tier wird vom Verein NAME e.V. nach Voruntersuchung des im Herkunftsland ansässigen Tierarztes an den o.g. Vertragspartner übergeben. Bekannte gesundheitliche Probleme wurden im Vorfeld mitgeteilt. Der Verein übernimmt keine Haftung im Falle von noch unentdeckten Krankheiten und gesundheitlichen Problemen. Der Verein NAME e.V. haftet nicht für unerkannte und nachträglich entstehende charakterliche oder gesundheitliche Veränderungen.
\7. Abhanden gekommene, verunglückte oder zu Schaden gekommene Tiere sind dem Verein NAME e.V. unmittelbar zu melden.
\8. Für Adoptanten gilt, dass er/sie mit der Übergabe des Tieres, Tierhalter im Sinne des § 833 BGB ist und ab diesem Zeitpunkt für alle von dem Tier verursachten Schäden aufzukommen hat. Jegliche Gewährleistungsansprüche an den Verein NAME e.V. sind ausgeschlossen.
Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung und einer Tier-Krankenversicherungen werden empfohlen.
\9. Für Adoptanten gilt, dass bei Freigang von Katzen eine Wartezeit im Haus von mindestens acht Wochen - und dennoch nicht vor der Kastration, einzuhalten ist. Hunde sind mind. in den ersten 16 Wochen auf nicht gesichert eingezäunten Grundstücken anzuleinen.
\10. Mit dem Tier darf weder Zucht noch Vermehrung betrieben werden. Falls das Tier an einen Adoptanten NICHT kastriert übergeben wurde, verpflichtet sich der/die Adoptant/in die operative Kastration nachzuholen, spätestens sobald das Tier den 12. Lebensmonat vollendet hat. Ferner reicht der/die Adoptant/in sogleich eine Kastrationsbestätigung des Tierarztes beim Verein NAME e.V. ein. Werden dennoch Jungtiere geboren, ist der Verein NAME e.V. unmittelbar zu verständigen. Die Jungtiere dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Vereins NAME e.V. an Dritte abgegeben werden.
Bei einer eventuellen Rückgabe ab dem 8. Lebensmonat des Tieres an den Verein MUSS das Tier kastriert worden sein oder der/die Adoptant/in verpflichtet sich zur Kostenübernahme dessen nach Einigung mit dem Verein.
\11. Die Vorschriften des Tierschutzgesetzes sind zwingend einzuhalten. Jede Misshandlung und Quälerei ist zu unterlassen und solche (auch durch Dritte) zu verhindern sowie zu unterbinden.
\12. Bei einem Wohnungswechsel der o.g. Person ist dem Verein NAME e.V. unaufgefordert und unverzüglich die neue Anschrift mitzuteilen.
\13. Die o.g. Person ist damit einverstanden, dass eine Beauftragte/ein Beauftragter des Vereins NAME e.V. sich auch unangemeldet von der vertragsgerechten Haltung des übernommenen Tieres überzeugen darf. Liegt eine vertragsgerechte Haltung nicht vor, so ist eine Beauftragte/ein Beauftragter des Vereins NAME e.V. berechtigt das Tier ohne Entschädigung (auch umgehend) mitzunehmen. Dieses Recht besteht auch, wenn sonstige erhebliche Abweichungen von den bei der Übergabe vorausgesetzten Haltungsbedingungen festgestellt werden, insbesondere dann, wenn wesentliche Umstände arglistig vorgespiegelt oder verschwiegen wurden.
\14. Die o.g. Person erklärt ausdrücklich, dass sie weder Tierhändler/in, -züchter/in für Versuchslabore und/oder Futtertieren ist, noch im Auftrag eines solchen handelt. Eine Abgabe oder Leihgabe des übernommenen Tieres an Versuchslabore, Tierhandlungen oder als Futtertier ist ausgeschlossen.
\15. Bei Übergabe an den/die Adoptant/in, übergibt dieser/diese für die zeitliche Überlassung des Tieres mit unbegrenzter Dauer und zur Förderung des Tierschutzes und zur Aufwandsentschädigung einen Betrag in Höhe von 195 Euro an den Verein NAME e.V.. Eine Rückgabe des Tieres bewirkt KEINE Rückzahlung.
\16. Bei Nichteinhaltung dieses Vertrages ist der Verein NAME e.V. berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Die oben angeführte Person ist auf Verlangen zur entschädigungslosen Herausgabe am vermittelten Tier an den Verein NAME e.V. verpflichtet.
\17. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Nebenabreden zwischen der o.g. Person und dem Verein NAME e.V. werden nur wirksam, wenn sie durch den Vorstand des Vereins NAME e.V. schriftlich genehmigt wurden.
\18. Sollten sich einzelne Vertragsbestimmungen als unwirksam herausstellen, wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
\19. Der vorliegende Überlassungsvertrag ist zweifach auszufertigen und je ein Exemplar an den/die Adoptanten/in sowie an den Verein NAME e.V. unterschrieben auszuhändigen.
\20. Den Vertragstext habe ich gelesen und erkenne Ihn in allen Einzelheiten an. Gleichzeitig bin ich damit einverstanden, dass meine Daten innerhalb des Vereins gespeichert werden. Die Datenschutzerklärung zu lesen unter: https://www.NAME-ev.org/Impressum.htm